An:
Steffen Bilger MdB, Abgeordnetenbüro
Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Von:
Dipl.-Ing. Matthias Böhringer
Pfaffenhofen, 15.05.2017
Grundgesetzänderung 19. Mai "Autobahnen"
Sehr geehrter Herr Bilger,
Leider gehören Sie zur Fraktion, die den Murks mit der Maut unterstützt.
Ich versuche es dennoch, Sie eindringlichst aufzufordern, der diese Woche hastig über die Bühne gehen sollenden Grundgesetzänderung nicht zuzustimmen.
Die Autobahnen sollen in die Hände einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft kommen, die Privatisierung soll aber nur mit einem einfachen Gesetz ausgeschlossen werden.
Als Rechtsanwalt wissen Sie dann bestimmt um die Kniffe, wie der eigentliche - von der Fratzscher Kommission gedachte - Sinn bewerkstelligt werden kann. Nämlich Allianz, anderen Versicherungen
und Banken garantierte Rendite zu verschaffen. Wo Private in die Daseinsvorsorge investieren, erwarten sie Rendite. Zwangsläufig ist das dann für die Gesellschaft teurer.
Das zeigten die Bahn, Wasserversorgung und Krankenhäuser.
Im ersten Entwurf zur Verkehrsinfrastrukturgesellschaft schrieb eben diese Fratzscher-Kommission unverblümt, dass es bei der Beteilung der Finanzindustrie um
die Sicherung deren Rendite in den zinsschwachen Zeiten geht. Die Investitionen sollen mit überhöhten Renditen von 4% "belohnt" werden, von einer Kostenersparnis
für die öffentliche Hand war nie die Rede.
Und wenn es ganz dick kommt, kassieren diese Unternehmen auch noch die PKW-Maut.
Das ARD Magazin Monitor hatte letztens einen guten Beitrag:
http://www1.wdr.de/daserste/monitor/videos/video-autobahnprivatisierung-der-schlingerkurs-der-spd-100.html
Wie sagte schon Walter Ulbricht? "Niemand hat vor eine Mauer (Autobahn) zu bauen (privatisieren)"
Gemeingut gehört in die Hand der Bürger!
http://www.gemeingut.org
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Böhringer